Allgemeines für den Bezirk Oberfranken - gültig ab 01.01.2024 |
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1. Hinweise für Bezirksmeisterschaften2. Organisationsgebühren ( |
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1. |
Hinweise des Bezirks für alle
Bezirksmeisterschaften |
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a. |
Der Terminkalender unter www.blv-oberfranken.de gilt gleichzeitig als Ausschreibung für alle Bezirksmeisterschaften. Es erfolgt keine weitere Einladung durch den Bezirk. |
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b. | Für die Teilnahme an Meisterschaften ist ab der Klasse M/W12 ein gültiges Startrecht / gültiger Startpass erforderlich. | |||
c. |
Wettkampfbestimmungen: Sämtliche Wettkämpfe werden nach den derzeit gültigen IWR und den DLV-Bestimmungen/Ordnungen durchgeführt. Bei den Bezirksmeisterschaften kommen in den technischen Wettbewerben acht Teilnehmer in das Finale. Sind sechs Bahnen vorhanden, so kommen sechs Teilnehmer/innen in die Endläufe über 100m – 400m und in den Staffel- und Hürdenläufen. Sind weniger Bahnen vorhanden, so werden zwei Endläufe durchgeführt. Die Meisterschaftsreihenfolge wird dann nach den gelaufenen Zeiten in den beiden Läufen festgelegt.
Starten mehrere Altersklassen (besonders bei den Langstrecken-
, Straßenlauf- , Crosslauf-Wettbewerben) gemeinsam
in einem Lauf, gilt folgendes:
Altersklassenläufer/innen werden zunächst bei den Männern/Frauen gewertet (Wertung nach Gesamt Einlauf) und anschließend nochmals in ihren Altersklassen. So ist der/die Wettkampferste/r zugleich immer auch Oberfränkische/r Meister/in in der allgemeinen Klasse. Für die Teilnahme an Oberfränkischen Meisterschaften wird festgelegt: Ein/e Teilnehmer/in kann nur in seiner/ihrer Altersklasse und dem für sie/ihn ausgeschriebenen Wettbewerb starten. Eine Teilnahme in der anderen Altersklasse ist nur möglich, wenn der Wettbewerb in der eigenen Altersklasse nicht ausgeschrieben ist und wenn die Disziplin in der eigenen Altersklasse nach DLO vorgesehen ist. |
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d. |
Stabhochsprungstäbe und Speere (geprüft und zugelassen) sind von den
Wettkämpfern mitzubringen, alle anderen Geräte sind vom Ausrichter, über die
Gerätekontrolle, zu stellen. |
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e. |
Stellplatz Der Mannschaftsbetreuer oder ein Vereinsmitglied hat unverzüglich nach Eintreffen am Wettkampfort die Meldung für alle Wettkämpfer/innen seines Vereins (bzw. der LG), spätestens jedoch 30 Minuten vor Wettkampfbeginn abzugeben. Ebenso ist das Meldegeld zu bezahlen. Nachmeldungen bei Wettbewerben im Stadion sind gegen Bezahlung der doppelten Startgebühr bis 60 Minuten vor Wettkampfbeginn möglich. |
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f. |
Auslosung der Startfolge |
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g. |
Bei Sprung- und Laufwettbewerben, die auf Kunststoff bahnen durchgeführt werden, dürfen nur Spikes mit Dornenlänge bis zu 6 mm getragen werden. Das gilt auch für den Speerwurf. |
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h. |
Für die Bestenlisten-Aufnahme
müssen Leistungen folgende Voraussetzungen erfüllen: - erzielt von Athleten mit gültigem Leichtathletik-Startrecht (vormals Startpaß) - elektronische Zeitmessung bei Laufwettbewerben bis einschl. 1500 m . - Wurf- und Stoß-Leistungen nur mit durch eine Gerätekontrolle geprüfte und zugelassene Wurf-/Stoßgeräten |
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i. |
Auszeichnungen
Die Sieger (m/w) bei den Ofr. Meisterschaften erhalten den Titel "Ofr.
Meister", "Ofr. Jugend Meister |
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j. |
Haftung Alle Teilnehmer/innen müssen deshalb ein gültiges Startrecht (Startpaß) (außer m/w Kinder ab U12 ) besitzen und durch ihren Verein versichert sein. |
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k. | Der Sanitätsdienst soll bei jeder Veranstaltung durch eine Erste-Hilfe-Institution wahrgenommen werden. | |||
l. | Alle Ausrichter sind verpflichtet, sofort nach Wettkampfende die Ergebnislisten zu versenden. (Siehe folgende Hinweise unter Punkt 3 !) | |||
2. |
Organisationsgebühren: Neuregelung ab 01.01.2022 gemäß Beschluß Bezirks-Vorstandsitzung 05.2021 |
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Einzel |
Mehrkampf |
Staffel |
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Männer/Frauen M/W 23 und älter |
€ 7,00 |
€ 16,00 | € 9,00 | |
Jugend MJ / WJ U20 / U18 |
€ 5,50 |
€ 12,00 | € 7,00 | |
Jugend U16 / U14 |
€ 4,50 |
€ 8,00 | € 6,00 | |
Kiner U12 / U10 / U8 |
€ 3,50 |
€ 6,50 | € 5,00 | |
Die Gebühren verstehen sich als Obergrenze im
Bezirk Oberfranken; jeweils pro Teilnehmer / Mannschaft / Staffel und Wettbewerb. (sie liegen unter den im Bereich des BLV möglichen Organistationsgebühren) Die Organisationsgebühren zu den einzenlnen Veranstaltungen sind in den Ausschreibungen der jeweiligen Ausrichter zu ersehen. Die Gebühren für Hallen-Straßenlauf- und Berglaufmeisterschaften sowie das Gehen sind gesondert geregelt (siehe hierzu die jeweilige Ausschreibung!!) |
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